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   BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87   

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BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87 (https://dejure.org/1988,11490)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1988 - 1 B 154.87 (https://dejure.org/1988,11490)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1988 - 1 B 154.87 (https://dejure.org/1988,11490)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers aus generalpräventiven Gesichtspunkten - Schutz vor Ausweisung durch die Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen - Möglichkeit der Entscheidung über eine Berufung ohne mündliche Verhandlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87
    Eine Ausweisung ist vielmehr dann möglich, wenn die Ausweisungsgründe im Einzelfall schwer wiegen und die Anwesenheit des ausländischen Eheteils trotz der bestehenden Ehe nicht weiter hingenommen werden kann (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; 60, 126 ).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87
    Eine Ausweisung ist vielmehr dann möglich, wenn die Ausweisungsgründe im Einzelfall schwer wiegen und die Anwesenheit des ausländischen Eheteils trotz der bestehenden Ehe nicht weiter hingenommen werden kann (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; 60, 126 ).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87
    Eine Ausweisung ist vielmehr dann möglich, wenn die Ausweisungsgründe im Einzelfall schwer wiegen und die Anwesenheit des ausländischen Eheteils trotz der bestehenden Ehe nicht weiter hingenommen werden kann (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; 60, 126 ).
  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87
    Soweit der Kläger Verfahrensmängel durch Versagung rechtlichen Gehörs und unzureichende Sachaufklärung in der ersten Instanz geltend macht, übersieht er, daß als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nur Mängel des berufungsgerichtlichen Verfahrens in Betracht kommen (Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet ihre Grenze grundsätzlich dort, wo die Beteiligten ihrer Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts nicht nachkommen (Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122).
  • BVerwG, 17.10.1978 - 1 B 338.78

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87
    Diese Regelung, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 338.78 - Buchholz 312 EntlG Nr. 3), stellt entgegen der Auffassung des Klägers nicht darauf ab, ob es im anhängigen Rechtsstreit um grundsätzliche Problemstellungen oder um Eingriffe in Grundrechte geht.
  • BVerwG, 10.06.1975 - III C 64.74

    Nichtstichtagsvertriebener - Reparationsschaden - Aufenthaltsvoraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1988 - 1 B 154.87
    Eine Ausweisung ist vielmehr dann möglich, wenn die Ausweisungsgründe im Einzelfall schwer wiegen und die Anwesenheit des ausländischen Eheteils trotz der bestehenden Ehe nicht weiter hingenommen werden kann (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; 60, 126 ).
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